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标题: Internetanschlussgebühren als Werbungskosten? [打印本页]

作者: hasecui    时间: 14.7.2006 23:42
关于退税:leon回答说Internetanschlussgebühren 可以作为Werbungskosten退税。能给出具体条文吗?多谢了!
作者: leon    时间: 15.7.2006 17:41
Telefon, Fax und Mail<br /><br />Wer sein Telefon, Fax oder Internet-Anschluß <span style='color:red'>zu Hause auch beruflich nutzt</span>, kann pauschal 20 Prozent der Gebühren, Anschaffungs- und Anschlußkosten als Werbungskosten gelten machen - maximal jedoch 20 Euro im Monat. Wer mehr herausholen möchte, sollte am besten drei Monate lang - ein längerer Zeitraum ist nicht notwendig - eine repräsentative Liste führen, auf der sämtliche beruflichen und privaten Verbindungen aufgelistet sind. Dann kann der Anteil der beruflich geführten Gespräche ermittelt und exakt mit dem Finanzamt abgerechnet werden. Sind beispielsweise 40 Prozent der Gesprächskosten beruflich bedingt, können neben den Ausgaben für die Telefonate auch 40 Prozent des Kaufpreises sowie der Anschlußkosten abgesetzt werden. Gleiches gilt für den Internetanschluß, den Arbeitnehmer auch beruflich nutzen.
作者: hasecui    时间: 16.7.2006 12:53
<!--QuoteBegin-leon+15.07.2006, 18:41 --><div class='quotetop'>QUOTE(leon @ 15.07.2006, 18:41 )</div><div class='quotemain'><!--QuoteEBegin-->Telefon, Fax und Mail<br /><br />Wer sein Telefon, Fax oder Internet-Anschlu&szlig; <span style='color:red'>zu Hause auch beruflich nutzt</span>, kann pauschal 20 Prozent der Gebühren, Anschaffungs- und Anschlu&szlig;kosten als Werbungskosten gelten machen - maximal jedoch 20 Euro im Monat. Wer mehr herausholen m&ouml;chte, sollte am besten drei Monate lang - ein l&auml;ngerer Zeitraum ist nicht notwendig - eine repr&auml;sentative Liste führen, auf der s&auml;mtliche beruflichen und privaten Verbindungen aufgelistet sind. Dann kann der Anteil der beruflich geführten Gespr&auml;che ermittelt und exakt mit dem Finanzamt abgerechnet werden. Sind beispielsweise 40 Prozent der Gespr&auml;chskosten beruflich bedingt, k&ouml;nnen neben den Ausgaben für die Telefonate auch 40 Prozent des Kaufpreises sowie der Anschlu&szlig;kosten abgesetzt werden. Gleiches gilt für den Internetanschlu&szlig;, den Arbeitnehmer auch beruflich nutzen.<br />[right][snapback]1055021[/snapback][/right]<br /><!--QuoteEnd--></div><!--QuoteEEnd--><br />谢谢斑竹,斑竹真好 <!--emo&(y)--><img src='style_emoticons/<#EMO_DIR#>/thumbs_up.gif' border='0' style='vertical-align:middle' alt='thumbs_up.gif' /><!--endemo-->




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