谢谢作者: nandou6xing_de 时间: 24.4.2010 19:32
谢谢 帮忙顶帖作者: jaypan 时间: 24.4.2010 22:14
帮学长顶贴~作者: ripple 时间: 24.4.2010 22:44
以前看人讨论过 master也应该算进去
除非是博士 http://www.dolc.de/forum/viewthread.php?tid=928289
这儿有个链接 你可以去看看
其实不管行不行 你可以先去申请学校啊 拿到ZU后再去延签 看看成不成。。。作者: xinxinrenlei 时间: 25.4.2010 02:18
提示: 作者被禁止或删除 内容自动屏蔽作者: pingning 时间: 25.4.2010 03:02
还真不是很了解诶作者: 轻轻她妈 时间: 25.4.2010 21:33
帮不上啊作者: nandou6xing_de 时间: 26.4.2010 16:36
die Höchstaufenthaltsdauer für Studienzeiten beträgt maximal zehn Jahre.
Ein Aufbaustudium kann nur innerhalb dieser Höchstaufenthaltsdauer
absolviert werden. Sollten Sie sich bereits seit Juli 2001 zu
Studienzwecken (studienvorbereitende Deutschkurse, Studienkolleg,
Studium) in Deutschland aufhalten kann Ihnen keine Aufenthaltserlaubnis
für ein Aufbaustudium erteilt werden, da Sie dieses nicht innerhalb der
angemessen Frist (10 Jahre) abschließen können.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
--
Mit freundlichen Grüßen
Sabrina Schiebel
Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat
Ausländerbehörde
Studenten und Wissenschaftler
KVR-II/312-Stu
Ruppertstr. 19, 80466 München
Tel.: 089/233-22894
Fax: 089/233-24760
E-Mail: sabrina.schiebel@muenchen.de
Internet: http://www.muenchen.de