* 3000 Euro Studiengebühren pro Semester für berufsbegleitende
Studiengänge: In Zukunft soll es in Bayern möglich sein, auch
grundständige Studiengänge, d.h. Master und Bachelor, berufsbegleitend
einzuführen. Fast schon absurd ist, dass man laut Gesetzesentwurf dazu
allerdings nicht berufstätig sein muss. Zusätzlich ist die Höhe dieser) r" w% f) Y* z9 Q2 N. Y
Gebühren vom Gesetz keineswegs begrenzt. 3000 Euro ist die momentan
angepeilte Obergrenze, die sich allerdings ohne Gesetzesänderung nach- E3 b/ f" f) h# p/ V# v
oben verschieben lässt.
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