你说的也对,我那时不在德国了,而且abmelden了,但还是拿了德国半年的失业保险。当然之前工作了超过两年的。这半年Arbetisagentur其实在帮了交保险的。Arbeitsagentur有个Anspruch auf die Leistungsmitnahme, 你可以去查查。但是好像只限于EU, EWR, Schweiz。其他地方没有研究过。
如果超过半年了,就没有失业金了,保险也就停了。停了也就停了,这个和长居没什么关系。有了外管局的证明,超过6个月回德国不成问题,而且对入籍也不构成问题。具体你可以去外管局问问的。(不过有时候他们也不清楚的,要你给他们看法律条文的。)
情况1
Gem. §51 Abs. 1 Nr. 7 Aufenthaltsgesetzes
情况2
Gem. §51 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz
Der Aufenthaltstitel der oben genannten Person erlischt nicht während des Auslandsaufenthalts, wenn die Wiedereinreise und dauerhafte Rückkehr in die Bundesreplik Deutschland bis spätestens ______ erfolgt.
情况3
gem. §51 abs. 2 Aufenthaltsgesetz
Die oben genannte Person erfüllt die Voraussetzungen des §51 abs. 2 Aufenthaltsgesetzes
Diese Bescheinigung lässt die evtl. nach dem Ausstellungstag eingetretenen gesetzlichen Erlöschenstatbestände gem §51 Abs. 1 AufenthG unberührt.
(情况1,2,3 三选一)