BGB kann nicht alle Details festlegen. Es muß vom Fall zu Fall entschieden werden, was angemessen ist. Natürlich gibt es schon für fast alles Gutachten oder Urteile, vorauf man sich beziehen kann.<br><br>Normalerweise mu- man die Frist schriftlich setzen, d.h. dem Lieferand anschreiben und ihm sagen, daß die Waren spätestens zu einem gewissen Zeitpunkt (z.B. nach weiteren zwei Wochen) da sein soll. Erst danach kann man vom Vertrag zurücktreten.<br>Manchmal muß man sogar eine zweite Frist (Nachfrist) setzen.<br><br>zum 2.:<br><br>mir fällt gerade kein Beispiel ein. Sagen wir mal so, wenn es dem Schuldner z.B. 10 Tage Arbeit kosten würde, um den Vertrag zu erfüllen, aber der Nutzen für den Gläubiger nur 1 Euro ist, dann kann er ihm 1 Euro geben, statt den Vertrag zu erfüllen.<br><br><br>....Bin kein Anwalt, daher kein Gewähr.... |