Leute, lass die gute Dame in Ruhe. Wenn ihr den Job nicht wollte, dann ist es auch in Ordnung. Sie biete was an, was eures Achtens nicht moral ist. Schön, tritt das Angebot in die Tonne.<br /><br />Die Dame ist auch frech. Sie brauchen nicht gleich mit Anwalt die Studenten zu drohen. Wir alle wissen, daß so solche Streiterei wegen ihrer Geringfügigkeit nie vors Gericht kommen kann. Ergo, denken Sie was besseres aus, bevor Sie Ihren Mund öffnene. <br /><br />Die Studenten sind zwar arm aber weder schutzlos noch leicht in die Angst zu jagen wie kleine Kinder. Ehrlich zu sagen, würden Sie am Ende auf der Sitzbank der Angeklagten landen, wenn Sie illegal jemanden als Babysitter beschäftigen, ohne es beim Arbeitsamt vorher zu melden, selbst wenn es sich dabei um einen geringfügigen Job handelt, abgesehen davon, daß Ihr Angebot absolut unter der Menschenwürde ist. <br /><br />Zitat aus dem Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit:<br /><br />Für sämtliche Beschäftigungen im Privathaushalt gibt es darüber hinaus ein neues Meldeverfahren: der so genannte Haushaltsscheck. Wer einen Babysitter im Mini-Job beschäftigt, muss den Minijobber .. anmelden. Die Behörde .... erledigt die Datenmeldungen für die Rentenversicherung und meldet den Babysitter bei der Unfallversicherung an.... Jede Beschäftigung ohne Sozialabsicherung ist Strafttat, die mit juristische Konsequenz zu rechnen ist.<br /><br />Also bewahren Sie Ihre Vernunft und machen Sie keine unsinnige Drohung.<br /><br /> |