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楼主 |
发表于 24.5.2007 10:39:03
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刚刚在网上找到这么一篇文章,似乎也能用在延长问题上<br /><br /><a href='http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ117999942111560/link200205A.html' target='_blank'>http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ...ink200205A.html</a><br /><br />Handykauf per Hotline und Postident: Widerruf möglich<br /><br />Wenn der Postbote an der Haustür klingelt, hat er nicht immer einen Brief oder ein Geburtstagspaket abzugeben. Manchmal überbringt er auch ein Vertragsformular, das es in sich hat. Wer nicht aufpasst und z.B. in der Annahme unterschreibt, lediglich angeforderte Informationsunterlagen entgegenzunehmen, kauft womöglich einen Staubsauger oder bindet sich einen Handyvertrag ans Bein.<br /><br />Bestellung per Hotline und Lieferung per Post<br />Mobilfunkanbieter liefern ihre Produkte und Verträge mitunter per Post aus, wenn auch in der Regel erst nach ausdrücklicher Bestellung durch den Kunden. Sie werben in Anzeigen für Handys und Mobilfunkverträge und verweisen Interessenten auf eine Bestell-Hotline. Ruft der Verbraucher die Nummer dann an und ordert die Produkte, werden ihm ein paar Tage später vom Briefträger Handy und SIM-Karte im Wege des Postident-Verfahrens (Postident-Special) persönlich ausgehändigt. Dabei überprüft der Zusteller zuerst die Identität des Empfängers, notiert die Ausweisnummer und überreicht ihm die vorbereiteten Vertragsformulare. Wenn der Kunde dann unterschrieben hat und die Verträge damit besiegelt sind, bekommt er auch das Handy und die SIM-Karte.<br /><br />Kunden können sich vom Vertrag lösen<br />Einige Unternehmen nutzen dieses Verfahren, um ihre Kunden an Verträge zu nageln. Doch Fehlanzeige: An Vereinbarungen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Telefon und Versand zustande kommen, müssen Verbraucher gerade nicht festhalten.<br /><br />In Anlehnung an das Urteil des BHG vom 21.10.2004 (Az: III ZR 380/03) dürfen Verbraucher solche Fernabsatzverträge innerhalb von zwei Wochen nach Unterschrift widerrufen. Der Widerruf betrifft den Kaufvertrag über das Handy und den Mobilfunkvertrag. Alternativ kann dem Verbraucher ein Rückgaberecht eingeräumt werden. Ist die SIM-Karte schon freigeschaltet, ist das nicht zu spät. Zum Testen von Handy und Mobilfunkvertrag darf sogar eine SMS verschickt oder ein kurzer Anruf getätigt werden.<br /><br />Wird in den Vertragsunterlagen nicht oder nicht richtig auf das Widerrufsrecht hingewiesen („Widerrufsbelehrung“), beginnt die Frist erst gar nicht zu laufen. Dann können Kunden den Kaufvertrag über das Handy und den Mobilfunkvertrag quasi unbegrenzt widerrufen. Für den Mobilfunkvertrag gilt zusätzlich: Verbraucher müssen nach unserer Ansicht auch darüber belehrt werden, dass sie – sobald sie telefoniert oder Kurznachrichten geschickt haben – den Mobilfunkvertrag nicht mehr widerrufen können. Fehlt dieser Hinweis, dürfen Kunden von diesem Vertrag innerhalb der Zweiwochenfrist selbst dann Abstand nehmen, wenn das Handy bereits richtig (und nicht nur zum Testen) genutzt wurde. Allerdings können sie dann vom Mobilfunkanbieter für die entstandenen Gesprächskosten zur Kasse gebeten werden. Hat das Handy bereits Gebrauchsspuren, ist der Verbraucher zusätzlich zum Wertersatz verpflichtet. Darauf muss er aber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen werden.<br /><br />Das Recht zum Widerruf dürfte viele Kunden aufatmen lassen. Denn wer Ware ungesehen bestellt und noch nicht einmal die Vertragsbedingungen (genau) kennt, ist im Nachhinein oft enttäuscht. Auch der Postbote kann und darf gewöhnlich keine Auskünfte über die überbrachte Sendung erteilen. Ob das Display des Handys zu klein ist oder die Vertragsdauer zu lang: Das Widerrufsrecht lässt dem Verbraucher Zeit, Ware und Vertrag eingehend zu prüfen und sich eventuell anders zu entscheiden. |
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