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nach BGB § 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen und § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen , u6 [/ j0 T% _6 b, C2 p
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.! j3 ^+ s6 `( ]& i& ^: f! R
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二周内退回。不必付钱!!! |
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