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Da wirst du wohl wenig Chancen haben, zumal neben dem normalen Alkoholtest auch noch eine Blutprobe veranlaßt wurde. Die Alkoholgesetze sind in Deutschland sehr streng. Die Minimumsgrenze liegt bei 0.5 Promille - was du mit deinen 1,18 Promille leider extremst überschritten hast.
* ~) Q( ]2 n: Q* } jGenerell gesagt, ist es unabhängig davon, ob ein Fahrfehler oder Unfall vorliegt. Ab 1,1 Promille wird unwiderlegbar vermutet, dass der Fahrer fahruntüchtig ist (absolute Fahruntüchtigkeit). Dass es bei einem solchen Promillewert im Körper zu keinem Personen- oder Sachschaden gekommen ist, ist reiner Zufall.
: O `% b& u# w- L$ lDer Täter hat daher mit einer# O* R. N% H$ r/ ?" u9 V" R8 {: Z
! Y7 Y- V& t B+ F3 T- drakonischen Geldstrafe oder gar mit Freiheitsstrafe zu rechnen. U8 m' q2 I9 ~' A5 E j& x$ V
- die Fahrerlaubnis wird für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten (bis zu 5 Jahren!) entzogen' S: S6 k9 ?, C3 }, d
- das Punktekonto in Flensburg um 7 Punkte aufgestockt
! j9 R7 r: ?. `' y0 _# p& `- bei Wiederholungstat fordert die Führerscheinbehörde zudem ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) .- r1 @" o3 [9 |/ ?3 N
5 P- F1 B1 v4 X& v6 V" q9 jDu wirst wahrscheinlich deswegen auch bei Gericht vorgeladen werden. An deiner Stelle würde ich mir einen Anwalt suchen! |
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