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Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Arbeitgeber von Ihrem Arbeitslohn Steuern einbehalten hat.
% i" v" J, M9 [( yIst dies der Fall, dann können Sie einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen., Q' O/ B9 h$ ~& z
Nach Ergehen des Einkommensteuerbescheids werden die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag vom Finanzamt erstattet. |
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