Als Hausgeld werden umgangssprachlich die monatlichen Vorschüsse bezeichnet, die Wohnungseigentümer aufgrund eines beschlossenen Wirtschaftsplanesan den Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen zu zahlen haben. Häufigwerden diese Beiträge auch als Wohngeld bezeichnet, was aber zuVerwechselungen mit dem "Wohngeld für Mieter" nach dem Wohngeldgesetz führen kann. |