本帖最后由 leon 于 19.1.2010 10:47 编辑
Strafgesetzbuch § 223
Körperverletzung (1)Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. |