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电话里同意延长O2的手机合同后,可不可以撤销

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1#
发表于 23.5.2007 14:11:50 | 只看该作者
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05年10月份签的手机合同,这个月开始可以延长合同。<br /><br />周一上午我打电话个客户服务中心,同意延长合同,使用新的online aktion L资费,同时要了一个新手机。<br /><br />打完电话后仔细阅读他们的网页发现online资费没有任何的客户服务。一定需要的话,必须打收费电话70cent/min。同时还得知资费切换立刻生效,合同则在到期后延长。换言之我要为这个新订的手机多缴半年的基本费。<br /><br />基于上面的原因,我在下午就写了一个Widerruf,签字后通过传真给他们发过去了。<br /><br />但是第二天还是接到了短信通知,资费已经改变,o2网站上标明的合同期限也延长了。<br /><br />想在这里询问一下,这种电话里的合同变更可不可以撤销?会不会有副作用?<br /><br />另外查阅了O2的AGB,最后一条是 所有的口头协议都不算数,必须有书面文件。算不算支持我的widerruf?<br /><br />谢谢<br /><br />补充一下:今天o2寄的手机到了,我没有签收直接让dhl送回去了
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2#
 楼主| 发表于 24.5.2007 10:39:03 | 只看该作者
刚刚在网上找到这么一篇文章,似乎也能用在延长问题上<br /><br /><a href='http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ117999942111560/link200205A.html' target='_blank'>http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ...ink200205A.html</a><br /><br />Handykauf per Hotline und Postident: Widerruf möglich<br /><br />Wenn der Postbote an der Haustür klingelt, hat er nicht immer einen Brief oder ein Geburtstagspaket abzugeben. Manchmal überbringt er auch ein Vertragsformular, das es in sich hat. Wer nicht aufpasst und z.B. in der Annahme unterschreibt, lediglich angeforderte Informationsunterlagen entgegenzunehmen, kauft womöglich einen Staubsauger oder bindet sich einen Handyvertrag ans Bein.<br /><br />Bestellung per Hotline und Lieferung per Post<br />Mobilfunkanbieter liefern ihre Produkte und Verträge mitunter per Post aus, wenn auch in der Regel erst nach ausdrücklicher Bestellung durch den Kunden. Sie werben in Anzeigen für Handys und Mobilfunkverträge und verweisen Interessenten auf eine Bestell-Hotline. Ruft der Verbraucher die Nummer dann an und ordert die Produkte, werden ihm ein paar Tage später vom Briefträger Handy und SIM-Karte im Wege des Postident-Verfahrens (Postident-Special) persönlich ausgehändigt. Dabei überprüft der Zusteller zuerst die Identität des Empfängers, notiert die Ausweisnummer und überreicht ihm die vorbereiteten Vertragsformulare. Wenn der Kunde dann unterschrieben hat und die Verträge damit besiegelt sind, bekommt er auch das Handy und die SIM-Karte.<br /><br />Kunden können sich vom Vertrag lösen<br />Einige Unternehmen nutzen dieses Verfahren, um ihre Kunden an Verträge zu nageln. Doch Fehlanzeige: An Vereinbarungen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Telefon und Versand zustande kommen, müssen Verbraucher gerade nicht festhalten.<br /><br />In Anlehnung an das Urteil des BHG vom 21.10.2004 (Az: III ZR 380/03) dürfen Verbraucher solche Fernabsatzverträge innerhalb von zwei Wochen nach Unterschrift widerrufen. Der Widerruf betrifft den Kaufvertrag über das Handy und den Mobilfunkvertrag. Alternativ kann dem Verbraucher ein Rückgaberecht eingeräumt werden. Ist die SIM-Karte schon freigeschaltet, ist das nicht zu spät. Zum Testen von Handy und Mobilfunkvertrag darf sogar eine SMS verschickt oder ein kurzer Anruf getätigt werden.<br /><br />Wird in den Vertragsunterlagen nicht oder nicht richtig auf das Widerrufsrecht hingewiesen („Widerrufsbelehrung“), beginnt die Frist erst gar nicht zu laufen. Dann können Kunden den Kaufvertrag über das Handy und den Mobilfunkvertrag quasi unbegrenzt widerrufen. Für den Mobilfunkvertrag gilt zusätzlich: Verbraucher müssen nach unserer Ansicht auch darüber belehrt werden, dass sie – sobald sie telefoniert oder Kurznachrichten geschickt haben – den Mobilfunkvertrag nicht mehr widerrufen können. Fehlt dieser Hinweis, dürfen Kunden von diesem Vertrag innerhalb der Zweiwochenfrist selbst dann Abstand nehmen, wenn das Handy bereits richtig (und nicht nur zum Testen) genutzt wurde. Allerdings können sie dann vom Mobilfunkanbieter für die entstandenen Gesprächskosten zur Kasse gebeten werden. Hat das Handy bereits Gebrauchsspuren, ist der Verbraucher zusätzlich zum Wertersatz verpflichtet. Darauf muss er aber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen werden.<br /><br />Das Recht zum Widerruf dürfte viele Kunden aufatmen lassen. Denn wer Ware ungesehen bestellt und noch nicht einmal die Vertragsbedingungen (genau) kennt, ist im Nachhinein oft enttäuscht. Auch der Postbote kann und darf gewöhnlich keine Auskünfte über die überbrachte Sendung erteilen. Ob das Display des Handys zu klein ist oder die Vertragsdauer zu lang: Das Widerrufsrecht lässt dem Verbraucher Zeit, Ware und Vertrag eingehend zu prüfen und sich eventuell anders zu entscheiden.
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