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<a href='http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ausland/studenten/135738/vestudenten.html' target='_blank'>http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ausland...estudenten.html</a><br />Verpflichtungserklärung für Studentinnen und Studenten sowie Sprachschülerinnen und Sprachschüler<br /><br />Die Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz ist eine Möglichkeit der Finanzierung des Lebensunterhalts für den (beabsichtigten) Sprach- oder Studienaufenthalt, sofern der/die Ausländer/in seinen/ihren Lebensunterhalt nicht durch Eigenmittel sichern kann.<br /><br />Nach Abgabe der Verpflichtungserklärung erhalten Sie das Original von uns ausgehändigt. Dieses ist zur Beantragung des Einreisevisums bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung oder zur Beantragung der Erteilung/Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass ein Visumsverfahren mehrere Wochen dauern kann.<br /><br />Die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung ist nicht möglich, wenn<br /><br /> * weder der Verpflichtungsgeber,<br /> * noch der/die Ausländer/in<br /><br />in München mit Hauptwohnsitz wohnhaft ist.<br /><br />Erforderliche Unterlagen:<br /><br /> * Persönliche Vorsprache mit gültigem Personalausweis oder Reisepass<br /> * Hauptwohnsitz in München; falls NEIN: Meldebestätigung Ihrer Meldebehörde mit Angaben zum Familienstand<br /> * Arbeitnehmer<br /> Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate<br /> * Selbständige/Freiberufler<br /> Vorlage des letzten Einkommenssteuerbescheides (nicht älter als 2 Jahre) und zusätzliche aktuelle Vermögens- bzw. Einkommensnachweise, z.B. Gewinn- und Verlustrechnung durch den Steuerberater oder Reingewinnbescheinigung der letzten 3 Monate<br /><br /> Hinweis: eine selbstgefertigte Aufstellung, ein Umsatzsteuerbescheid oder lediglich ein Einkommenssteuerantrag ist nicht ausreichend!<br /> * Gebühr: 25,-- |
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