Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen die Studienbefähigung* für ein Studium an einer deutschen Hochschule belegen. Gleiches gilt, wenn noch kein Zulassungsbescheid der Hochschule vorliegt und der Besuch von studienvorbereitenden Maßnahmen geltend gemacht wird. (Ausnahme: Staatsangehörige von China, der Mongolei oder Vietnam benötigen ein Zertifikat der akademischen Prüfstelle bei der Deutschen Botschaft).4 h. c, c! m- {. u8 ~' F
*in Bayern: Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle der Regierung von Oberbayern, Pündterplatz 5 ; 80803 München, Tel. 089/38 38 49-0).' h7 q2 v* Y# ? {
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如果你没有APS,可以试试去那个Zeugnisanerkennungsstelle认证你以前的学历,拿到证书也同样证明了你有Studienbefähigung。但至于你签证附页上只能一年,我觉得要延时间难度很大