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本法律条文,具有真实可操作性,已有很多人通过这个法律成功免交一切海关进口和增值税。
条文原文链接如下:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_freier_verkehr/d0_zollfr_vzb/b1_befr_gemrecht/a1_zollbefrvo/f0_schulmaterial/index.html
如果你在欧盟以外国家所购或是网上竞拍到的所有学生用品(除了或赠以外的一切方式得到的,新的旧的都行,一年多次进口也可以)都可以免海关税以及19%的VAT增值税。
具体操作方式如下:
1。在邮寄进口的用品上一定不能写是 赠品, GIFT, Geschenk都不可以,因为关于这方面用品,另有规定。以免引起不必要的麻烦。当然,你所进口的物品,一定要是个人使用,没有商业用途。
2。如果你邮寄进口,应该把你的学生证复印件,传真或是电子邮件发给相应的邮寄服务商,任务一家都可以,他们应该帮你向海关申报成学生用品,如果相关个别人员不懂这个法律,最好是把法律条文也传给他。因为在德国这个法律使用不是很多,所以很多业务人员,包括海关的人员都可能不知道,或是装不知道这个条文。所以必要时应该把法律原文传给他们。
3。你的学生用品,在法律条文中明文规定,电脑,打印机,是在其中,不作商业用途,在你学习期间购买都可以。当然家俱什么的,也算。二手,新的都可以,一年内进口几次都可以。不过我想你一年进口3台电脑,也不太正常。。。 :)所有的税都是免的,你不用交任何费用。在国外便宜的地区买一台自己喜欢的电脑,再寄到德国来,还是很实惠的。如果你是自己带入,只要口头申报就可以,寄入的话,由邮寄公司帮你书面申请就可以。当然如果是德国邮政,DeutschePost因为他们直接和海关有联系,可以直接写一个商品清单,注明是学生用品就可以。不过德国邮政的工作人员,不一定所有人都知道这个法律,毕竟他们自己是不用的。需要让他们知道。
法律条文如下:
Ausstattung, Schulmaterial und andere Gegenstände von Schülern undStudenten (Artikel 25, 26 ZollbefreiungsVO)Durch die weltoffene,länder- und grenzüberschreitende Bildung inder heutigen Zeit nimmt auchdie Zahl der ausländischen Jugendlichenimmer mehr zu, die im Rahmeneines Schüler- bzw.Studentenaustauschs in das Zollgebiet derGemeinschafteinreisen, um hier zu lernen oder zu studieren. Da sichdieseAufenthalte über einen längeren Zeitraum erstrecken unddieseJugendlichen im Zeitalter der Technik ein entsprechendesEquipmentbenötigen, sieht das europäische Zollrecht für Schüler und Studenteneine Abgabenbefreiung für bestimmte schulische Gegenstände vor.
Was ist Schulmaterial und Ausstattung von Schülern und Studenten?- Ausstattung (Artikel 25 Abs. 2 Buchst. b) ZollbefreiungsVO)
Haus-, Bett-, Tisch- und Unterwäsche sowie Kleidung.
Bei den Ausstattungen muss es sich nicht um gebrauchte Waren handeln, es können auch Neuwaren abgabenfrei eingeführt werden. - Schulmaterial (Artikel 25 Abs. 2 Buchst. c) ZollbefreiungsVO)
alle Gegenstände und Geräte (wie z.B. Computer, Drucker u.Ä.), die von den Schülern und Studenten üblicherweise zum Lernen und Studieren verwendet werden. - Andere Gegenstände
gebrauchte Möbel zur normalen Einrichtung eines Studentenzimmers. Die Gegenstände müssen in jedem Fall zum persönlichen Gebrauchdurch den einreisenden Schüler/Studenten während der Studienzeitbestimmt sein. Die Art bzw. die Anzahl der jeweiligen Waren darfhierbei keinen kommerziellen Charakter erkennen lassen.
Grundvoraussetzungen- des Begünstigten:
Es muss sich bei dem Begünstigten tatsächlich um einen Schüler oder Studenten handeln, welcher bei einer Lehranstalt ordnungsgemäß zum ständigen Besuch des Unterrichts eingeschrieben ist (Artikel 25 Abs. 2 Buchst. a) ZollbefreiungsVO). - der Gegenstände:
Bei den zur Zollbefreiung angemeldeten Waren muss es sich umAusstattung bzw. Schulmaterial im Sinne der Verordnung (Artikel 25ZollbefreiungsVO) handeln und die Waren müssen tatsächlich demBegünstigten (Schüler, Student) gehören. DieZollbefreiung kann ggf. auch mehrmals pro Schul- bzw. Studienjahrgewährt werden (Artikel 26 ZollbefreiungsVO). Dazu muss der Begünstigtedie Waren ordnungsgemäß zur Überführung in den zollrechtlich freienVerkehr anmelden.
Formulare/ZollanmeldungWaren, für die eine außertariflicheZollbefreiung beantragt werden soll, sind grundsätzlich zur Überführungin den zollrechtlich freien Verkehr mit schriftlicher Zollanmeldung anzumelden. Dazu sind die Exemplare 6 und 8 des Einheitspapiers zu verwenden.
Für Gegenstände im persönlichen Gepäck des Schülers bzw. Studenten kommt ggf. eine mündliche Zollanmeldung in Betracht.
ZweckbindungEine Zweckbindung ist für Ausstattung, Schulmaterial undandere Gegenstände von Schülern und Studenten nicht vorgesehen; derBegünstigte kann über die Waren sofort nach ihrer Überlassung in denzollrechtlich freien Verkehr nach Belieben verfügen.
Einfuhrumsatzsteuer und besondere VerbrauchsteuernWaren, die alsAusstattung, Schulmaterial und andere Gegenstände von Schülern undStudenten im Sinne des Zollrechts gelten und als solche unterZollbefreiung in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden,sind in Deutschland sowohl von der Einfuhrumsatzsteuerals auch von den evtl. anfallendenbesonderen Verbrauchsteuernbefreit (§ 1 Abs. 1 EUStBV, § 1 Abs. 1Nr. 1 EVerbrStBV). |
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