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原帖由 hallomuc 于 2.9.2008 21:39 发表 & t* u" i# V3 }7 [; E
忽视,不交,德国人都不交。而且据说学生是免的。
5 \4 v6 t) ]+ L. @/ ]# g- T/ O% }6 H学生是否免费在GEZ的网站上有说明!: ^* ?/ C3 s/ x e- C
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15. Müssen Schüler / Studenten / Auszubildende Rundfunkgebühren zahlen?5 T0 B- m! u" h6 @4 R4 @8 f
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Rundfunkgeräte, die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen.: b8 |0 p$ S6 \1 j& }
Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben. N0 v) }1 u& e z$ }
Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt seit 1. Juli 2008 281 Euro.
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