|
Stadt München
http://www.muenchen.de/Rathaus/k ... g/262877/index.html
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG(Gilt nicht fürUnionsbürger und Staatsangehörige der Schweiz, vonIsland, Liechtenstein und Norwegen sowie derenFamilienangehörige)
Die Daueraufenthaltserlaubnis-EG bietet Ihnen die gleicheRechtsstellung wie die Niederlassungserlaubnis. Darüber hinauskönnen Sie sich mit diesem Aufenthaltstitel in fast allenanderen Ländern der Europäischen Union zum Arbeitenoder zum Studieren aufhalten (Ausnahmen: Großbritannien,Irland und Dänemark). Bitte erkundigen Sie sich bei derzuständigen Botschaft oder dem zuständigen Konsulatdes jeweiligen Landes der Europäischen Union, in dem Sie sichaufhalten möchten.
Die Erlaubnis zumDaueraufenthalt-EG erhalten Sie in der Regel unterfolgenden Bedingungen:
- fünf Jahre rechtmäßigerAufenthalt in derBundesrepublik Deutschland (vorausgegangenerechtmäßige Aufenthalte zum Studium oder zurBerufsausbildung werden zu 50 % angerechnet)
- bei Antragsstellung müssen Sie im Besitz einesAufenthaltstitels sein, der nicht zu einem vorübergehendenZweck (z.B. Studium) oder aus humanitären Gründenerteilt wurde
- gesicherter Lebensunterhalt
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache undGrundkenntnisse derStaats- und Gesellschaftsordnung in der Bundesrepublik Deutschland
- ausreichender Wohnraum für Sie und IhreFamilienangehörigen.
Bitte bringen Sie folgendeUnterlagen mit:
- einen gültigen Nationalpass
Nachweise zur Sicherung desLebensunterhaltes /
über ausreichenden Wohnraum:
Einkommensnachweise(Gehalts- bzw. Verdienstbescheinigungen der letztendrei Monate)
aktuelle Arbeitgeberbestätigung über Art und Dauerdes Beschäftigungsverhältnisses
- bei Selbständigen/Freiberuflichen:
Gewinnnachweis nachSteuern (letzter Einkommenssteuerbescheid sowiez.B. aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
Krankenversicherungsnachweis
Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
- Mietvertrag bzw. Kaufvertrag mit Angabe derQuadratmeterzahl der Wohnung
- Nachweis über die aktuelle Höhe dermonatlichenKosten für die Wohnung
Bei Mietwohnungen:aktuelle Bestätigung des Vermieters bzw.aktueller Kontoauszug über die Höhe der monatlichenWarmmiete
Bei Eigentumswohnungen: Nachweis über die Höhe dermonatlichen Zins- und Tilgungsleistungen aus Kreditverträgensowie über die Höhe des Hausgeldes / Wohngeldes
- Nachweise über eine angemessene Altersversorgung,z.B.
Rentenversicherungsverlaufder Deutschen Rentenversicherung (Pflicht-oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung)oder
Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einerVersicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder einesVersicherungsunternehmens.
Sonstiges
- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einesIntegrationskurses oder vergleichbares Sprachzertifikat
- Zeugnisse, Studiennachweise, Nachweis über eine inDeutschlandabgeschlossene Berufsausbildung oder sonstige Sprachnachweise
Hinweis
Im Einzelfall können noch weitere zusätzlicheUnterlagen benötigt werden.
Gebühr
Die Gebühr für die Erteilung derDaueraufenthaltserlaubnis-EG nach § 9 a Aufenthaltsgesetzbeträgt 85,- |
|