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各位,我收到一封TUMONLINE发给我的信。我用GOOGLE翻译大概查了一下,说是提醒交学费的,但是我早就把钱汇过去了啊。不会没收到吧。大家能帮我看一下是什么意思吗?谢谢了
Hallo Kommilitoninnen und Kommilitonen,
in Zukunft wird es wieder einen AStA-Newsletter geben, in dem wir Euch einmal im Monat über die wichtigsten Themen der Studentischen Vertretung informieren möchten. Wenn Ihr diesen in Zukunft erhalten wollt, meldet Euch, nachdem Ihr Euch auf www.mytum.de eingeloggt habt, unter http://portal.mytum.de/mailinglists/astanews an.
Hier eine Erinnerung für Euch wegen der Studienbeiträge für das Sommersemester:
Einige sind sicherlich schon im Klausurenlernstress, dabei sollte aber nicht vergessen werden, dass die *Studienbeiträge und der Studentenwerksbeitrag* bis zum *15.02.2010* bei der TUM entsprechend eingegangen sein müssen.
Einen *Antrag zur Befreiung von Studienbeiträge* kann man noch bis zum *30.04.2010* einreichen. Weitere und die jeweils aktuellen Informationen findet Ihr unter:http://portal.mytum.de/studium/studienfinanzierung/studienbeitraege/index_html hier noch die wichtigsten Neuerungen auszugweise.
Neu seit dem Wintersemester 09/10 sind die folgenden Befreiungsmöglichkeiten:
# *Ein-Kind-Regelung*:
o Ab dem Wintersemester 2009/10 gilt die sog.
'*Ein-Kind-Regelung*'. Kraft einer Änderung im Bayer.
Hochschulgesetz vom 1. Juli 2009 können Studierende von der
Beitragspflicht befreit werden, deren
Unterhaltsverpflichtete (in der Regel die Eltern) einem
weiteren Kind unterhaltsverpflichtet sind, das an einer
deutschen Hochschule immatrikuliert ist und Studienbeiträge
entrichtet. Den Studienbeiträgen sind vergleichbare
Studienentgelte gleichgestellt, die in einem Mitgliedsstaat
der Europäischen Union entrichtet werden.
o Eine weitere Verbesserung wurde für Studierende geschaffen,
die ein eigenes Kind pflegen und erziehen: Die für die
Beitragsbefreiung geltende Altersgrenze der Kinder wurde von
bisher *10 Jahren auf 18 Jahre* heraufgesetzt.
# *Altersgrenze bei Familien mit drei oder mehr Kindern*:
o Studierende, deren Eltern für drei oder mehr Kinder
Kindergeld erhalten, sind grundsätzlich von der
Studienbeitragspflicht befreit. Als Altersgrenze für die
Geschwister galt dabei bisher *das vollendete 25.
Lebensjahr* (Kindergeld-Bezugsgrenze für Kinder in Ausbildung).
o Diese Regelung wird nun erweitert: Wenn sich ein oder
mehrere Kinder der Familie nach Ende des Kindergeldbezugs
noch in Ausbildung befinden, aber noch nicht *das 27.
Lebensjahr* vollendet haben, wird der/die Studierende
ebenfalls von der Beitragspflicht befreit.
Weitere Befreiungsgründe findet Ihr in der Studienbeitragssatzung (http://portal.mytum.de/archiv/kompendium_rechtsangelegenheiten/studienbeitragssatzung/Lesb-F-Studienbeitr-S-19-7-06-mit-2-AS-v-31-07-09.pdf/download) unter dem §5.
Den Antrag selbst findet Ihr unter: http://portal.mytum.de/archiv/form_studium/archive_folder.2007-05-22.6309741931/20061116_080053/15
Wir empfehlen, die jeweils aktuellen Informationen den o.g. Links zu entnehmen.
Für Fragen zur Rückerstattung steht Euch
das Beitragsmanagement <mailto:beitragsmanagement@zv.tum.de> Tel. 089/289-22247, -22205, -22252, -22631 Fax 089/289-22809
zur Verfügung.
Natürlich könnt Ihr auch persönlich vorbeischauen. Die Sprechstunden sind Mo bis Fr 9 -12 Uhr sowie Mo bis Do 13 - 16 Uhr in den Räumen 0157 und 0161 in der Arcisstr. 21.
Mit besten Grüßen,
Eure Studentische Vertretung |
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