|
给大家摘抄了一点主要有关Beitragserstattung的信息:
Bei einem dauerhaften Verzug in das Ausland stellt sich die Frage nach einer eventuellen Beitragserstattung.
Eine Beitragserstattung kann beantragt werden, wenn
- keine Versicherungspflicht mehr besteht,
- nicht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung gegeben ist und
- seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht eine Wartefrist von 24 Kalendermonaten verstrichen ist.
Diese 3 Voraussetzungen müssen im Zeitpunkt des Antrags auf Beitragserstattung erfüllt sein.
有关中国国籍的:
Für sonstige Staatsangehörige, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat haben, ist eine Beitragserstattung nicht möglich, da sie bei Aufenthalt im EU-Mitgliedstaat zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind.
Bei gewöhnlichem Aufenthalt im sonstigen Ausland können diese Versicherten nach ihrem Verzug aus Deutschland und nach Ablauf der Wartefrist von 24 Kalendermonaten grundsätzlich eine Beitragserstattung erhalten.
Erstattungsfähig sind die Beiträge jeweils in der Höhe, in der der Versicherte sie getragen hat. Bei Pflichtbeiträgen kann daher regelmäßig der Arbeitnehmeranteil erstattet werden; der Arbeitgeberanteil ist nicht erstattungsfähig.
Die Erstattung erfolgt auf Antrag. Wir raten unseren ausländischen Versicherten, sich die erforderlichen Antragsformulare bereits vor dem Verzug in das Ausland zu besorgen, um so dem jeweiligen Träger der Deutschen Rentenversicherung direkt nach Ablauf der Wartefrist von 24 Kalendermonaten alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen zu können.
Beitragserstattung 的Antrag 在这里可以下载,应该是V900号。(我未下载阅读,最好自己再确认一下。)
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_75738/DRVB/de/Inhalt/Formulare__Publikationen/Formulare/gesamtuebersichten/__DRVB__Gesamtuebersicht__V.html |
|