Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Arbeitgeber von Ihrem Arbeitslohn Steuern einbehalten hat.. l, ?8 U: x" ^+ i
Ist dies der Fall, dann können Sie einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen.5 R0 k9 X( P# o5 @
Nach Ergehen des Einkommensteuerbescheids werden die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag vom Finanzamt erstattet.