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那么是你给的那网写错了?
http://www.cecu.de/1087.html#c7557
Krankenversicherung Wechsel: Derzeitige Regelungen
Nach heutiger Rechtslage ist ein Arbeitnehmer, der im Laufe eines Kalenderjahres durch eine Gehaltserhöhung die entsprechende Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) übersteigt, zum Jahresende versicherungsfrei, wenn das Gehalt auch über der JAEG des Folgejahres liegt (§ 6 Abs. 4 SGB V). Dieser Arbeitnehmer kann sich dann zum 01.01. des Folgejahres privat krankenversichern.
Beispiel:
Die JAEG betrug 2005 im Jahr 46.800 EUR jährlich und im Jahr 2006 dann 47.250 EUR.
a.) Jahresgehalt des Arbeitnehmers beträgt in 2005 und in 2006 jeweils 47.100 EUR:
Ein Wechsel in die PKV ist in diesem Fall nicht möglich, da das Gehalt des
Arbeitnehmers zwar die JAEG in 2005, nicht aber die in 2006 übersteigt. Er
bleibt pflichtversichert in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
b.) Jahresgehalt des Arbeitnehmers beträgt in 2005 und 2006 jeweils 48.000 EUR:
Dieser Arbeitnehmer wurde zum 01.01.2006 versicherungsfrei und kann nach heutiger Rechtslage in die PKV wechseln, da sowohl die JAEG in 2005 als auch die in 2006 überschritten wurde.
Zudem sind Arbeitnehmer nach heutiger Rechtslage sofort versicherungsfrei, wenn
- bei Aufnahme einer Erstbeschäftigung oder
- bei Wechsel des Arbeitgebers das Gehalt direkt oberhalb der JAEG liegt. |
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