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本帖最后由 kangson 于 25.1.2010 00:04 编辑
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德国一个办事员一个规律,所以最好亲自去问。
德国绿卡在慕尼黑最近貌似比较严格,五年居留外加60个月养老保险,就可以申请绿卡了。详细要求如下:
Niederlassungserlaubnis (§§ 9 und 35 AufenthG)
(Gilt nicht für Unionsbürger und Staatsangehörige der Schweiz, von Island, Liechtenstein und Norwegen sowie deren Familienangehörige und deren Kinder)
1. Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und berechtigt zur unselbständigen und selbständigen Beschäftigung.
Zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist erforderlich, dass Sie seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen. Zudem müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Sicherung des Lebensunterhaltes und ausreichender Wohnraum:
Nachweise:
* bei Arbeitnehmern:
- Einkommensnachweise (Gehalts- bzw. Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate)
- aktuelle Arbeitgeberbestätigung über Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
* bei Selbständigen/Freiberuflichen:
- Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid sowie z.B. aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
- Krankenversicherungsnachweis
- Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
* Mietvertrag bzw. Kaufvertrag
mit Angabe der Quadratmeterzahl der Wohnung
* Nachweis über die aktuelle Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung
Bei Mietwohnungen: aktuelle Bestätigung des Vermieters bzw. aktueller Kontoauszug über die Höhe der monatlichen Warmmiete
Bei Eigentumswohnungen: Nachweis über die Höhe der monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen aus Kreditverträgen sowie über die Höhe des Hausgeldes/Wohngeldes
b) Ausreichende Altersversorgung:
* Rentenversicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung (mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung) oder
* Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens.
Berufliche Ausfallzeiten aufgrund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet.
c) Ausreichende Sprachkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung:
Sie müssen grundsätzlich über ausreichende Kenntnisse in deutscher Sprache sowie über Grundkenntnisse der Rechts-und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen. Dies wird in der Regel durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nachgewiesen. Anderenfalls bringen Sie bitte Zeugnisse, Studiennachweise, Nachweis über eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung oder sonstige Sprachnachweise mit.
Darüber hinaus werden folgende Unterlagen benötigt:
* vollständig ausgefülltespdf Antragsformular
* gültiger Nationalpass
* ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (Fotoautomaten befinden sich in der Ausländerbehörde)
Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.
Die Gebühr für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis beträgt 85,- €.
(ref. http://www.muenchen.de/Rathaus/k ... s/117822/index.html) |
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