Umgang mit Meß- und Prüfmitteln<br><br>Dem Benutzer obliegt die Sorgfaltspflicht beim Umgang mit den Meßmitteln. Meß- und Prüfmittel ohne Inventarnummer, beschädigte, nicht mit Prüfplaketten gekennzeichnete oder abgelaufene Meß- und Prüfmittel dürfen nicht benutzt werden.<br><br><br>Kennzeichnungspflicht <br><br>Alle freigegebenen Meß- und Prüfmittel erhalten eine Inventarnummer und werden mit einer Prüfplakette versehen. Diese trägt das Jahr und den Monat der nächstfälligen Prüfung. Neue Meß- und Prüfmittel werden vom Qualitätswesen freigegeben und in die MMV aufgenommen .<br><br> |