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本帖最后由 Iuris 于 30.5.2010 16:26 编辑
回复 18# 3N.Gin
似乎是NC...
在关于Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)的网页上有写:
Dieser zweiteilige schriftliche Eignungstest wird mit den Noten 1 (= sehr gut) bis 5 (= mangelhaft) bewertet und diese Note mit dem Faktor 4,5 multipliziert. Hinzu gezählt wird die mit dem Faktor 5,5 multiplizierte Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Geeignet für das Geschichtsstudium ist, wer einen Punktwert von 26,0 oder niedriger erreicht.
Beispiel:
Der Abiturdurchschnitt liegt bei 2,2. Multipliziert mit 5,5 ergibt 12,1 Punkte.
Das Ergebnis des Eignungstests liegt bei 3. Multipliziert mit 4,5 ergibt 13,5 Punkte.
Summe aus beiden Werten (12,1 + 13,5) ergibt 25,6 Punkte, damit geeignet.
http://www.geschichte.uni-muenchen.de/studium_lehre/efv/index.html
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