本帖最后由 发条橘子 于 21.1.2011 12:00 编辑
没完了!昨天又收到他们这帮孙子的账单,我查了网上,给他们回的信如下,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren,
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Ihre im Schreiben vom 01.19.2011 gestellte Forderung, sowie allenachfolgenden Rechnungen und Forderungen weise ich zurück. Ich habe beiIhnen zu keiner Zeit eine kostenpflichtige Leistung bestellt.www.dolc.de&I+i z6k%d-f+k
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Vorsorglich erkläre ich den Widerruf des von Ihnen genannten Vertrags.
Dem Verbrauchersteht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach §355 BGB zu.Nach §355 BGB beginnt die Widerrufsfrist mit dem Zeitpunkt, zu dem demVerbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über seinWiderrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen deseingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, inTextform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschriftdesjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einenHinweis auf den Fristbeginn. 德国,免费,发布,社区,留学,女性,工作,生活,交通,旅游,租房,交易,美食,germany,Deutschland,China,chinesisch,shop,studium,chat,freunde suchen,e-business,markt,chinesefood,visa,master,auto,versicherung,credit card3a(t z4P2I8l.D+w3e-O
Es kanndahingestellt bleiben, ob und wie der von Ihnen genannte Vertragwirksam zustand gekommen ist. Nach Rechtsprechungen konnte hier eineWiderrufsfrist jedenfalls nicht beginnen. Denn Ihre Widerrufsbelehrung,die ich jetzt auf Ihrer Internetseite gefunden habe, entspricht nichtden Anforderungen des Gesetzes, so dass Ihre Widerrufsbelehrungunwirksam ist. Ohne ausreichende Widerrufsbelehrung beginnt der Laufder Widerrufsfrist nicht (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2007 - Az: VII ZR122/06; KG Berlin, Urteil vom 18.07.2006 - Az: 5 W 156/06; OLG Hamburg,Urteil vom 24.08.2006 - Az: 3 U 103/06; OLG Hamm; Urteil vom15.03.2007, - Az: 4 W 1/07).
Nach diesereindeutigen Rechtslage und aus den oben genannten Gründen werde ichkeinerlei Zahlungen an Sie leisten und gehe davon aus, dass dieAngelegenheit damit erledigt ist.
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Für den Fall, dass Sie wider Erwarten an der Forderung festhalten,erwarte ich zunächst eine Mitteilung und den Nachweis darüber, wanngenau und konkret welche Leistungen ich angeblich bestellt bzw. inAnspruch genommen haben soll (vgl. OLG Köln, Urteil vom 06.09.2002 -Az: 19 U 16/02; LG Konstanz, Urteil vom 19.04.2002 - Az: 2 O 141/01 A).www.dolc.de*{8J(H&i/q
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Auf Mahnungen werde ich nicht reagieren. Gegen einen eventuellen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich Widerspruch einlegen.www.dolc.de#~5p4D3L1s7Z"c5g"t+I
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