Der Münchner Stadtrat ermöglicht Eltern-Kind-Initiativen, die vorwiegend Plätze für Kinder bis 3 Jahren schaffen, besondere Bedingungen. Hierbei sind zwei Varianten möglich: Förderung nach dem BayKiBiG oder nach dem städtischen Eltern-Kind- Fördermodell (für Gruppen mit überwiegend U3-Plätzen).Das städtische Fördermodell bietet folgende Fördermöglichkeiten:
3 U# w7 I$ ~) ?+ Z8 Gbis zu 80 Prozent der Miet- und Personalkosten4 N& N* }1 D' J* B" y. n
Umbaukosten für den weiteren Ausbau von U3-Plätzen
. w* \8 H8 |3 g6 M4 bErstausstattung4 a, d# V7 o$ p0 P6 m6 G y
Anschubfinanzierung für Betriebskosten
( y$ r: P, ?6 O T6 x" ^. [; yDamit ist eine leichtere Umsetzbarkeit für kleinere Gruppen ab 12 Plätzen möglich. |