|
2.4. Verlängerung des Aufenthaltstitels) M/ `: l+ t; {# A
2 G; P3 N5 W6 Q+ v/ r$ b9 `/ I
Bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels werden neben den unter 2.2 und 2.3. genannten Unterlagen außerdem der Nachweis des Ausbildungsverlaufes/Ausbildungsstandes verlangt, z.B. bislang besuchte Sprachkurse mit Ergebnis, Scheine, abgelegte Prüfungen. Auf die nach § 82 Abs. 1 AufenthG bestehende gesetzliche Mitwirkungspflicht wird hingewiesen.
7 p; E3 _& j8 G$ w) \
% `) h4 q2 m; f% T m$ i$ pBei vorhergehenden Aupair Aufenthalt! c* V7 W& X8 u1 B a; j
Bei Wechsel aus Au-Pair-Status sind zuzüglich zu den o.g. Unterlagen auch0 @# N3 V. [- b
3 o% Q4 I7 K: R! E
* der Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle sowie- W. ^9 Q2 H9 a2 H+ |$ W+ F
* eine formlose Bestätigung über Beendigung des Au-Pair-Verhältnisses
; ^; j% ~% H& p5 @* @+ o
) ?' W3 P6 f; P& Kvorzulegen.
4 a2 x( K* q0 A! F% w, h' t: d! v; P( |7 F$ z& q
Die Auflistung der genannten Unterlagen ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein.1 \! T2 r& {. ?! x: ^5 {
- w- e: P. ~0 t# U/ z2 b/ D3 U
; I0 W! s) C8 n2 _' @http://www.muenchen.de/Rathaus/k ... 20Aufenthaltstitels |
|