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2.4. Verlängerung des Aufenthaltstitels4 P2 F! }+ `. y ^
1 L4 q4 n' a1 A8 \: t/ a1 QBei der Verlängerung des Aufenthaltstitels werden neben den unter 2.2 und 2.3. genannten Unterlagen außerdem der Nachweis des Ausbildungsverlaufes/Ausbildungsstandes verlangt, z.B. bislang besuchte Sprachkurse mit Ergebnis, Scheine, abgelegte Prüfungen. Auf die nach § 82 Abs. 1 AufenthG bestehende gesetzliche Mitwirkungspflicht wird hingewiesen.
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5 l- a) A$ F$ qBei vorhergehenden Aupair Aufenthalt4 ^; q8 N- t- F: n3 m- ?' q
Bei Wechsel aus Au-Pair-Status sind zuzüglich zu den o.g. Unterlagen auch6 k4 W7 Y5 Q) @, L0 }& P
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* der Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle sowie/ Q* u% R1 [' C& m; r+ `8 ]
* eine formlose Bestätigung über Beendigung des Au-Pair-Verhältnisses
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9 ~( y7 k$ V9 W4 A6 Gvorzulegen.
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/ t; B3 S0 }- N2 g& }0 c5 _Die Auflistung der genannten Unterlagen ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein.
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http://www.muenchen.de/Rathaus/k ... 20Aufenthaltstitels |
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