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2.4. Verlängerung des Aufenthaltstitels
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8 N, G+ `) j: w2 w; l9 |Bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels werden neben den unter 2.2 und 2.3. genannten Unterlagen außerdem der Nachweis des Ausbildungsverlaufes/Ausbildungsstandes verlangt, z.B. bislang besuchte Sprachkurse mit Ergebnis, Scheine, abgelegte Prüfungen. Auf die nach § 82 Abs. 1 AufenthG bestehende gesetzliche Mitwirkungspflicht wird hingewiesen.
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Bei vorhergehenden Aupair Aufenthalt; g w! ]1 w& x! d9 v- `
Bei Wechsel aus Au-Pair-Status sind zuzüglich zu den o.g. Unterlagen auch0 a' V/ U' o. | b1 [2 p& Y
1 p- i" t7 j0 a" f9 \ * der Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle sowie/ U1 K( y6 B' }" d1 X, Y
* eine formlose Bestätigung über Beendigung des Au-Pair-Verhältnisses! m- z; q C; Q2 i
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vorzulegen.
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Die Auflistung der genannten Unterlagen ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein.
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http://www.muenchen.de/Rathaus/k ... 20Aufenthaltstitels |
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