Studiengebühren für ausländische Studierende<br /><br />Wie allseits bekannt sein dürfte werden zum Sommersemester 2007 in Baden-Wür<br />ttemberg allgemeine Studiengebühren eingeführt.<br />In den Gesetzestext wurde nachträglich eine Änderung aufgenommen, die für auslän<br />dische Studierende, die im WS 05/06 bereits in Baden-Württemberg immatrikuliert <br />waren, von besonderer Bedeutung ist:<br /><br />Ausländische Studierende, die bereits vor dem Inkrafttreten des Studiengebüh<br />rengesetzes am 28. Dezember 2005 (Stichtag) an einer baden-württembergischen <br />Hochschule oder Berufsakademie immatrikuliert waren und keinen Anspruch auf ein <br />Studiengebührendarlehen haben, dürfen ihr Studium innerhalb der <br />Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Semester gebührenfrei zu Ende führen.<br /> |