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发表于 26.12.2013 12:32:33
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嘈子哥 发表于 26.12.2013 13:29 $ g( r2 B) [$ b# K' s
§ 22 KunstUrhG bestimmt:4 ]3 e0 A7 R5 ?3 L( a2 T9 }
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder ...
7 q @& t, f$ Y§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:" Q4 ~. N7 r1 \6 U: a8 {- q+ z: m- r7 p
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:+ R$ Z4 d, ~9 `( M4 i
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;- l$ q5 `# i, u( x6 s8 o
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
$ u) T; F) s0 Y9 S" QBilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
! u p6 D; Y" S; y6 f* X* R/ }# {9 dBildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
& k7 N% \8 F' G/ q) h(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird. |
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