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发表于 26.12.2013 12:32:33
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嘈子哥 发表于 26.12.2013 13:29 % ~ b# W, [6 C- z0 g e" b# r- W
§ 22 KunstUrhG bestimmt:1 [* |1 V- g( f% Q
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder ... : x% z7 Z. T! J8 l/ S+ K( u- B
§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:
' m% Z- N. c1 B* p(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
, R8 ~- ~2 D2 T5 kBildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
0 t' U, K) z! `; P* eBilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
) P$ S; J& [% n" U, G ABilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
?* Z8 y( w# {Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.1 C Y5 s% t5 b5 X$ r2 {
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird. |
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