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发表于 26.12.2013 12:32:33
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嘈子哥 发表于 26.12.2013 13:29 6 {0 J% [) n" l* F# D* {
§ 22 KunstUrhG bestimmt:
+ x8 l9 A. h# F% ]& `„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder ... 7 m7 ]! {/ Q0 w, I( r+ ]7 z# K2 n
§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:7 W' G+ T8 \& r' [8 n7 Q1 F7 c
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
! ^8 e% D! |; k# O* Q+ a) W1 JBildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;, f# Y5 K, x, I! k2 i( U
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;3 F! s M9 f R; H# a9 E
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
: E z( d2 r/ E/ K3 V& `% Y! H- yBildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
& a9 P; O0 u$ e(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird. |
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